in GRÜN sind auch
Hinweise für den
Figuranten |
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offene, mechanische Verletzung
spitzer, schneidender oder schartiger Gewalt
Stich - Pfählung |
| Entsteht |
- durch Stechen oder Pfählen eines scharfen, spitzen oder
schartigen auch stumpfen Gegenstandes. |
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Verursacher
können sein |
- schneidende oder stechende Objekte wie
Messer, Nagel, Pfeil, Ahle etc.
- pfählende Objekte wie
Holz, Schraubenzieher, Stab etc. |
Charakteristische
Merkmale |
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das Wundbild scheint bei schneidenden Objekten |
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- in der Regel klein und unbedeutend, kann aber tief und sehr zerstörerisch sein, wenn grössere Gefässe oder Organe mit betroffen sind. Über die Tiefe der Verletzung vermag möglicherweise der Verursacher Auskunft geben.
- Der Steckschuss eines Pfeils (Pfeilbogen, Armbrust) hat die
gleichen Stechmerkmale.
Blutungen sind vielfach nicht ihrem Ausmass entsprechend sichtbar.
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Pfählungen sind häufig perforierte Verletzungen |
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- Grund dafür ist
das eher stumpfe Eindringen.
Typischerweise offenbaren diese Wundränder Quetschungen und Schürfspuren.
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| Harmlos |
sind Erscheinungsbilder, die weder grössere Gefässe noch Organe betreffen. Die Wundränder sind glatt, klein und wenig klaffend, wenn nicht schartige Objekte mitbeteiligt sind. Gleichsam sind Pfählungen zu beurteilen.
Über das Ausmass geben in der Regel die Vitalfunktionen Auskunft.
Schadenereignis und Unfallsituation sind in der Beurteilung einzubeziehen. |
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| Bedrohlich |
sind Erscheinungsbilder, die in die Tiefe gehen und inwendig weitere Schäden vermuten lassen.
Über das Ausmass geben in der Regel nicht mehr vorhandene Vitalfunktionen Auskunft. Gleichsam sind Pfählungen zu beurteilen.
Schadenereignis und Unfallsituation sind in der Beurteilung einzubeziehen. |